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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Satzung & Satzungsänderung
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FAQ: Satzung & Satzungsänderung
Sind Beschlüsse in der Mitgliederversammlung ungültig, wenn ein Nichtmitglied mit abgestimmt hat?
Wie kann zu einer Mitgliederversammlung eingeladen werden, wenn der vertretungsberechtigte Vorstand nicht mehr im Amt ist?
Kann der zur Mitgliederversammlung einladende Vorstand vor der Versammlung Punkte von der Tagesordnung streichen?
Müssen das Finanzamt sowie das Amtsgericht vor einer Satzungsänderung einen Satzungsentwurf erhalten?
Muss ein Verein zwingend Kassenprüfer bestimmen? Bei Mehrspartenvereinen: Müssen die Kassenprüfer des Hauptvereins auch die Kassen der einzelnen Sparten prüfen?
Müssen nicht besetzte Vorstandsämter aus der Satzung gestrichen werden?
Muss die Vereinssatzung nach einer Änderung beim Vereinsregister angemeldet werden? Wann ist die Satzungsänderung gültig?
Muss bei jeder Änderung des Vorstandes eine geänderte Satzung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden?
Muss in der Satzung geregelt werden, wer Zugriff auf Daten der Mitgliederdatenbank erhalten darf? Muss dies an bestimmte Vorstandsämter gebunden sein?
Ist es möglich, durch eine Satzungsregelung Abteilungen eines Vereins finanziell bzw. steuerrechtlich vom Hauptverein abzugrenzen – insbesondere hinsichtlich der Haftung des Hauptvorstands für die finanziellen Fehler von Abteilungsvorständen?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Versicherung/Haftung des Vorstandes
Ist eine Nichtmitgliederversicherung notwendig und was kostet diese?
Muss die Aufwandsentschädigung in der Satzung deklariert sein?
Müssen Bestandsmitglieder rückwirkend neu informiert werden?
Dürfen nur Vorstandsmitglieder Zugriff auf die Mitgliederdaten haben?
Benötigt ein Verband, der die personenbezogenen Daten der Mitglieder seiner Mitgliedsvereine verarbeitet ebenfalls die schriftliche Einwilligung aller einzelnen Personen?
Reicht ein allgemeiner Beschluss der Mitgliederversammlung zum Umgang mit persönlichen Daten der Mitglieder als Einwilligung?
Darf der Verein persönliche Daten seiner Mitglieder auf der Vereins-Homepage veröffentlichen? Zum Beispiel Namen, Alter und Erfolge bei Wettbewerben?
Haftet der (ehrenamtliche) Datenschutzbeauftragte persönlich?
Welche Regelungen muss der Verein in die Satzung hinsichtlich des Datenschutzes aufnehmen, oder genügt eine Regelung in einer nebenstehenden Datenschutzordnung?
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