Müssen nicht besetzte Vorstandsämter aus der Satzung gestrichen werden?

Sollten einzelne Vorstandsämter nicht besetzt werden können, brauchen diese aus rechtlicher Sicht nicht aus der Satzung gestrichen zu werden. Sollte allerdings der Verein wegen (einzelner) fehlender Vorstandsmitglieder nicht mehr nach § 26 BGB vertreten sein, empfiehlt es sich über eine Anpassung der Vereinssatzung an diese Situation nachzudenken.

Urheber der FAQ-Einträge ist der Landessportverband für das Saarland (Stand August 2020). Quelle: https://www.lsvs.de/vereinsservice/kompetenzzentrum-ehrenamt/haeufige-fragen.html