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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Datenschutz
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FAQ: Datenschutz
Dürfen weiterhin Meldungen, z.B. zu Erfolgen unserer Mitglieder bei Turnieren, über die Mitgliederversammlung oder Ähnliches mit personenbezogenen Daten ohne Einwilligung veröffentlichen?
Darf die Übungsleiterabrechnung noch online erstellen und per Mail versenden?
Darf der Verein die Teilnehmer an meinen Übungsstunden noch über eine Excel-Tabelle auf meinem PC verwalten?
Dürfen wir im Rahmen der DSGVO noch Namen in Ergebnislisten veröffentlichen?
Reicht ein allgemeiner Beschluss der Mitgliederversammlung zum Umgang mit persönlichen Daten der Mitglieder als Einwilligung?
Eine Vielzahl unserer Mitglieder will der Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten nicht zustimmen. Was können wir tun?
Findet die DSGVO auch Anwendung auf Fotos, die wir auf unserer Vereinshomepage veröffentlichen?
Brauchen wir in unserem Verein einen Datenschutzbeauftragten? Wie finden wir diesen?
Müssen Bestandsmitglieder rückwirkend neu informiert werden?
Welche Regelungen muss der Verein in die Satzung hinsichtlich des Datenschutzes aufnehmen, oder genügt eine Regelung in einer nebenstehenden Datenschutzordnung?
Haftet der (ehrenamtliche) Datenschutzbeauftragte persönlich?
Darf der Verein persönliche Daten seiner Mitglieder auf der Vereins-Homepage veröffentlichen? Zum Beispiel Namen, Alter und Erfolge bei Wettbewerben?
Benötigt ein Verband, der die personenbezogenen Daten der Mitglieder seiner Mitgliedsvereine verarbeitet ebenfalls die schriftliche Einwilligung aller einzelnen Personen?
Dürfen nur Vorstandsmitglieder Zugriff auf die Mitgliederdaten haben?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Versicherung/Haftung des Vorstandes
Ist eine Nichtmitgliederversicherung notwendig und was kostet diese?
Muss die Aufwandsentschädigung in der Satzung deklariert sein?
Müssen Bestandsmitglieder rückwirkend neu informiert werden?
Dürfen nur Vorstandsmitglieder Zugriff auf die Mitgliederdaten haben?
Benötigt ein Verband, der die personenbezogenen Daten der Mitglieder seiner Mitgliedsvereine verarbeitet ebenfalls die schriftliche Einwilligung aller einzelnen Personen?
Reicht ein allgemeiner Beschluss der Mitgliederversammlung zum Umgang mit persönlichen Daten der Mitglieder als Einwilligung?
Darf der Verein persönliche Daten seiner Mitglieder auf der Vereins-Homepage veröffentlichen? Zum Beispiel Namen, Alter und Erfolge bei Wettbewerben?
Haftet der (ehrenamtliche) Datenschutzbeauftragte persönlich?
Welche Regelungen muss der Verein in die Satzung hinsichtlich des Datenschutzes aufnehmen, oder genügt eine Regelung in einer nebenstehenden Datenschutzordnung?
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